1. Anmeldungen haben ausschließlich schriftlich
bei Natur-Aktiv zu erfolgen. Mit der Buchung werden
unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Die Anmeldefrist beträgt drei Wochen
vor Tourbeginn. Kurzfristige Anmeldungen werden
soweit als möglich berücksichtigt.
3. Die Zahlung des vereinbarten Teilnehmerpreises
hat spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
auf dem entsprechendem Konto einzugehen. Zahlungen
können auch bar bei Anmeldung direkt geleistet
werden.
4. Nach Zahlung erfolgt die Buchungsbestätigung.
Sie weist zugleich Datum, Uhrzeit, Treffpunkt,
Strecke, sowie den Umfang der Leistungen für
die gebuchte Tour aus. Mit der Bestätigung
wird die Anmeldung verbindlich.
5. Der Anmeldende erklärt, dass er oder
die angemeldete Person frei von ansteckenden
Krankheiten ist und auch sonst keinerlei Gebrechen hat
oder unter Gesundheitsschäden leidet.
6. Dem Teilnehmer wird die Möglichkeit
eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten.
bei Rücktritten bis zu 21 Tagen vor Tourbeginn
ist Natur-Aktiv berechtigt, 30%, bei 20 bis 7
Tagen, 50%, bei 6 bis 3 Tagen 80% und danach
den vollen Preis in Rechnung zu stellen. Rücktritte
sind kostenfrei möglich, wenn gleichwertiger
Ersatz gestellt wird. Den Teilnehmenden ist es
gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder
eine Wertminderung überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden
ist.
7. Der Veranstalter hat das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn
a) eine Mindestteilnehmerzahl, die vom Veranstalter
in der Anmeldung festgesetzt wird, nicht erreicht
wird;
b) die die Veranstaltung leitende Person derart
erkrankt ist, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt
werden kann;
c) die planmäßige Durchführung
der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare,
außergewöhnliche Umstände erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird.
Bei Rücktritt durch den Veranstalter wird
der gezahlte Teilnehmerpreis selbstverständlich
zurückerstattet.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, es liegt grobfahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten vor.
8. Der Veranstalter haftet für sich, seine
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
a) für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grobfahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen.
9. Eine weitergehende Haftung für den Veranstalter,
seine gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen
ist ausgeschlossen, soweit nicht vertragstypische
und vorhersehbare Schäden betroffen sind.
Die Haftung für untypische und unvorhersehbare
Schäden ist ausgeschlossen. Im Falle einer
Haftung im Sinne dieser Bedingung wird zwischen
Natur-Aktiv und dem Teilnehmer eine Eigenbeteiligung
des Teilnehmers an den Schäden in Höhe
von 200,00 Euro vereinbart.
10. Die direkte Haftung von direkten Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters
ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vertragstypische,
vorhersehbare Schäden handelt. Auch in diesem
Falle wird eine Eigenbeteiligung des Teilnehmers
in Höhe von 200,00 Euro vereinbart.
11. Der Kunde haftet für die ihm überlassenen
Ausrüstungsgegenstände. In seinem Verantwortungsbereich
fallen über ordnungsgemäßen Gebrauch
und übliche Abnutzung hinausgehende Schäden,
insbesondere Bruch und Verlust. Dies gilt nicht,
soweit der Schaden oder Verlust der überlassenen
Ausrüstungsgegenstände auf eine Haftung
des Veranstalters zurückzuführen ist
(vgl. 8).
Die Teilnahme von Jugendlichen unter 16 Jahren
ist nur in Begleitung einer volljährigen
Aufsichtsperson gestattet. Die Teilnahme von
Kindern ist nur bei familiengerechten Touren
und nach Vereinbarung gestattet.
12. Gerichtsstand ist Duisburg
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